
Zwei Autos - ein Kennzeichen Wechselkennzeichen
Welche Vorteile bringt das Wechselkennzeichen?
Seit 1. Juli 2012 können Autobesitzer in Deutschland, wie schon teilweise in andern Ländern, das Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge ( Nur Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse) wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden.
Finanzielle Vorteile?
Im Internet kann man sehr viele Beiträgen lesen, in denen, zusammengefasst, geschrieben wird, dass das Wechselkennzeichen eigentlich nichts bringt und falsch durch die Politiker verabschiedet wurde. Ja, das stimmt auch und es müsste unbedingt eine verbesserte Version 2.0 in Verkehr gebracht werden. Trotzdem kann es für manche aber durchaus auch finazielle Vorteile bringen. Dies hängt von den Konditionen der Versicherung ab. Die Versicherungen verhalten sich bei dem Thema sehr unterschiedlich. Teilweise war auch telefonisch kein Mitarbeiter mit dem benötigten Wissen erreichbar.
Manche Versicherungen bieten keine Policen, andere indivuelle Versicherungstarife, die günstiger als die Einzeltarife sind. Bei einigen Versicherungen kann man durchaus etwas einsparen. Es kann hilfreich sein, mit einem fachlich fundierten Versicherungsspezialist die Vorteile für die Versicherung beim Wechselkennzeichen zu kommunizieren.
Das Risiko ist für die Versicherung deutlich niedriger weil ja immer nur eines von beiden Autos im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Da oft das zweite Auto ein Oldtimer ist oder werden soll, sind die km-Leistungen meistens auch geringer und deshalb auch risikomindernd.
Bei den von mir angefragten Versicherungen sind Einsparungen von bis zu 30% (Summe über beide Policen) realistisch.
In meinem persönlich Fall haben sich finanzielle Vorteile ergeben. siehe auch: Versicherung
Sechs Teile
Das Wechselkennzeichen-Satz besteht aus insgesamt sechs Teilen: zwei kurze Teile (in diesem Beispiel 2H für den Corrado und 0 für einen zweiten Oldtimer), die immer am zugeordneten Fahrzeug verbleiben und zwei für beide Fahrzeuge gemeinsame Wechselteile (Front und Heck), dem Hauptkennzeichen (in diesem Beispiel A JJ 55). Die Hauptkennzeichen müssen jeweils an dem Fahrzeug angebracht werden, das im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Nur beide Komponenten zusammen, jeweils für Front und Heck, ergeben ein vollständiges Wechselkennzeichen.
Dies bedeutet, dass beim Wechsel nur die beiden Hauptkennzeichen gewechselt werden müssen. Bei einem darauf angepassten Kennzeichenhalter oder einem Magnetkennzeichenhalter geht das ruckzuck.
Beim Wechselkennzeichen bleiben beide Fahrzeuge über das gesamte Jahr angemeldet und können nach Bedarf wechselweise verwendet werden. Dies ist ein Vorteil gegenüber dem Saisonkennzeichen. Man kann dann zum Beispiel den Corrado auch mal an schönen Tagen im November oder März fahren.
Schluss mit den Entzugserscheinungen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung des Wechselkennzeichens sind einige Unterlagen vorzulegen:. Dies sind:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (vom Versicherer)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Pass oder Personalausweis oder falls man jemand anderen beauftragt eine Vollmacht, einschließlich der Personaldokument des Vollmachtgebers
- Falls das Oldtimerkennzeichen zusätzlich eingetragen werden soll, muss noch das amtlich anerkannte Oldtimergutachten vorgelegt werden.































































